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TAXI
&MIETWAGEN
Genossenschaft Halle/S. • eG
älteste Taxizentrale in Halle seit 1930
Taxistand Markt
Taxistand auf dem Marktplatz

Kleintiere, Privat-Pkw, Kindersitze und Fundsachen

Freie Jobs als Taxifahrerin und Taxifahrer!

Service, Kleintier im Taxi, Sonderdienste und Fundsachen

Kleintiere im Taxi mitnehmen?

Es besteht keine Beförderungspflicht für Hunde sowie andere Kleintiere. Der Fahrer entscheidet über deren Mitnahme.
Blindenhunde, die Blinde begleiten, werden stets mitgenommen. Die Mitnahme gefährlicher Hunde lehnen Fahrer in der Regel ab. Kleintieren/Hunden sind kostenlos. Tiere müssen bezüglich Größe und Gewicht für den Transport geeignet sein. Sie dürfen die Sicherheit von Fahrgästen, der Fahrerin/des Fahrers und anderer Verkehrs-Teilnehmer nicht gefährden. Hunde ohne Sicherung auf dem Sitz befördern ist keine ausreichende Lade-Sicherung gemäß StVO. Es gibt Sicherheitsgurte für Hunde.

Rückfahrservice mit Ihrem Auto?

Sie sind mit eigenem Auto gefahren und haben Alkohol getrunken?
Ihren Führerschein wollen Sie nicht riskieren. Ihr Auto soll aber mit nach Hause. Wir bringen Sie mit Ihrem Auto nach Hause! Rufen Sie die Zentrale an.

Daraufhin kommen zeitnah zwei Fahrer zu Ihnen. Den Preis vereinbaren Sie vor Fahrtantritt. Ein Fahrer fährt Sie und eventuelle Mitfahrer in Ihrem eigenen Auto nach Hause.
Dort stellt der Fahrer Ihr Fahrzeug ab und übergibt Ihnen wieder Ihre Autoschlüssel. Alle sind gut angekommen und am nächsten Tag steht Ihr Auto auf seinem Platz.

Taxi fahren mit Stil?

Als bester Platz für einen Fahrgast gilt der Platz hinter dem Beifahrer. Vorne zu sitzen, ist aus Sicherheitsgründen zuweilen weniger erwünscht. So besteht keine Gefahr, dass beispielsweise der Fahrgast dem Fahrer ins Lenkrad greifen könnte.

Um jedoch mehr Beinfreiheit zu haben, kann der Fahrgast auf Wunsch auch auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.

Vor allem ältere Fahrgäste, Behinderte und Stammkunden schätzen es, wenn der Fahrer die Autotüren von außen öffnet, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern. Hierbei ist der Fahrer gern behilflich.


Kindersitze Taxibestellung Saalekreis

Kindersitze im Taxi für alle Altersklassen?

Jedes Taxi führt in der Regel zwei Kindersitze mit. Das betrifft allerdings nur die platzsparende Ausführung (Sitzerhöhung) für Kinder ab 4 Jahre. Nach § 21 Abs. 1a StVO dürfen Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, nur dann mitgenommen werden, wenn Kindersitze verwendet werden.

Für nicht regelmäßige Taxibeförderung gibt es eine Ausnahmevorschrift. Kinder der Gewichtsklasse 0 (weniger als zehn Kilogramm, bis zu einem Alter von ca. neun Monaten) und der Gewichtsklassen 0+ (weniger als 13 kg, bis zu einem Alter von ca. zwei Jahren) müssen aufgrund der Sperrigkeit der altersgerechten Sicherheitssysteme im Taxi nicht gesichert werden.

Im Interesse des Kunden ist es wünschenswert, wenn Kunden bereits bei der Bestellung des Taxis einen Hinweis für erforderliche Kindersitze geben. Bitte nennen Sie uns dabei Anzahl und Größe der mitfahrenden Kinder.

Flughafentransfer aus dem Saalekreis?

Ein Fahrauftrag aus dem Saalekreis nach Halle oder Taxi zum Flughafen soll rechtzeitig erfolgen. Bei Bedarf vermitteln wir auch an lokale Unternehmen im Saalekreis.
Zum Saalekreis gehören folgende Städte und Gemeinden: Stadt Bad Dürrenberg, Goethestadt Bad Lauchstädt, Stadt Braunsbedra, Gemeinde Kabelsketal, Stadt Landsberg, Stadt Leuna, Stadt Wettin-Löbejün, Stadt Merseburg, Stadt Mücheln (Geiseltal), Gemeinde Petersberg, Stadt Querfurt, Gemeinde Salzatal, Gemeinde Schkopau, Verbandsgemeinde Weida-Land, Gemeinde Teutschental.

Taxibestellung zum Flughafen oder Halle ist auch möglich von Delitz am Berge, Dieskau, Döblitz, Dößel, Dornstedt, Ermlitz, Fienstedt, Farnstädt,Gimritz, Göttnitz, Gröbers, Großkugel, Großzöberitz, Gutenberg.

Zum Flughafen Leipzig-Halle können Sie ebenso von Höhnstedt, Ichstedt, Kalbsrieth, Klobikau, Kloschwitz, Krosigk, Kütten, Langenbogen, Milzau, Nauendorf, Nehlitz, Neutz-Lettewitz, Niemberg, Obhausen, Oppin, Ostrau, Petersberg, Plötz, Queis, Schraplau, Schochwitz und aus dem gesamten Saalekreis ein Taxi bestellen.


Nicht zugelassene Hunderassen

Einige Hunderassen sind in Deutschland nicht zulässig nach dem Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz. Folgende Hunde dürfen nicht nach Deutschland eingeführt oder hier verkauft werden:

  1. Pitbull-Terrier,
  2. American Staffordshire-Terrier,
  3. Staffordshire-Bullterrier
  4. Bullterrier
  5. sowie deren Kreuzungen untereinander.

Weitere Hunderassen werden je nach Bundesland als gefährlich eingestuft. In der Umgangssprache als Kampfhunde bezeichnete Hunde können in den meisten Bundesländern von bestimmten Haltungsmaßnahmen befreit werden.
Das gilt aber nur, wenn das Tier einen Wesenstest besteht. Einige Bundesländer verzichten komplett auf eine Rasseliste.


Fundsachen, Handy im Taxi verloren

Handy, Portemonaie oder Ausweise verloren?

Vermissen Sie etwas seit Ihrer letzten Taxifahrt? Ob Handy, Portemonaie, Ausweispapiere oder Handgepäck - kein Grund zur Panik. Am schnellsten geht es, den Fahrer direkt anzurufen, sofern dessen Nummer bekannt ist. Nach dem erfolgreichen Anruf und Fund des Gegenstandes liefert Ihnen der Fahrer gern die Fundsache gegen Zahlung der Anfahrt und ein Trinkgeld.

Ansonsten überlegen Sie bitte, ob Sie den vermissten Gegenstand tatsächlich in einem unserer Taxis verloren oder vergessen? Sollten Sie eine Quittung von ihrer Taxifahrt haben, so rufen Sie das auf der Quittung angegebene Unternehmen an.

Wenn nicht, dann melden Sie erst mal den Verlust einfach unter 0345 - 525252 oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir leiten Ihre Suchmeldung sofort an unsere angeschlossenen Fahrer weiter. Damit finden Sie den richtigen Fahrer am ehesten.

Rechtliches für Fundsachen im Taxi

Findet ein Fahrgast selbst verlorene Sachen im Taxi, sind diese dem Fahrer zu übergeben.
Für gefundene Sachen in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs ist die Fundsache gemäß § 978 BGB beim Unternehmen, hier vertreten durch den Taxifahrer, abzugeben.

Die Bagatellgrenze von Zehn Euro gilt nicht im Taxi, weil öffentliches Verkehrsmittel!. Der Eigentumserwerb des Finders ist also ausgeschlossen.

Unsere Fahrer melden eine Fundsache normalerweise sofort in der Zentrale. In Einzelfällen werden gefundene Objekte auch bei der Polizei oder im Fundbüro abgegeben. Machen Sie bei Erfordernis auch dort eine Verlustmeldung.