Zuzahlung, Belastungsgrenze Eigenanteil
Leistungen, Zuzahlung und Befreiung
Als Versicherte einer GKV haben Sie während jedes Kalenderjahres Zuzahlungen bis zur Belastungs-Grenze zu leisten. Diese beträgt 2,0 Prozent der jährlichen Brutto-Einnahmen zum Lebensunterhalt.
Bei chronischer Krankheit des gesetzlich Versicherten oder eines Angehörigen der Familie beträgt die Belastungsgrenze nur 1,0 Prozent. Chronisch krank heißt, wenn der Patient dauernd wegen derselben Krankheit behandelt wird. Die chronische Erkrankung ist mit einer Bescheinigung des Arztes nachzuweisen.
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung können mit unserem Zuzahlungs-Rechner ermitteln, wie hoch ihre jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist. Übersteigt der Eigenanteil für Rezeptgebühren, Krankenfahrten etc. diesen Betrag, können sie bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen.
Kosten übernimmt die Krankenkasse nur für verordnete Leistungen. Bis zur persönlichen Belastungs-Grenze sind Zuzahlungen vom Patienten zu tragen.
- Fahrkosten Krankenfahrten
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten zu zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen (z. B. Dialyse), wenn die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder PKW aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Die Fahrt muss vorab genehmigt werden. Die Zuzahlung beträgt jeweils zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Fahrt. - Arznei- und Verbandmittel
- Heilmittel (zum Beispiel Massagen oder Krankengymnastik)
- Hilfsmittel
- häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe
- Soziotherapie
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen