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TAXI

&MIETWAGEN
Genossenschaft Halle/S. • eG
älteste Taxizentrale in Halle seit 1930

Standplatz Mansfelder Straße
Mansfelder Straße (Straßenbahn-Haltestelle Saline)

Taxischein und Ortskunde

Sie wollen als versierter Autofahrer den Taxischein machen. Sie sind freundlich und zuverlässig sowie mindestens 21 Jahre und mindestens 2 Jahre im Besitz des EU-Führerscheins?



Ortskundig, Straßen und Hausnummern

Alle Straßen in Halle kennen?

Taxifahrer brauchen fundiertes Wissen über ihre Stadt. Ihr Wissen weisen sie vor Erteilung eines Führerscheines zur Fahrgast-Beförderung (FzF) oder auch Taxischein bei der zuständigen Behörde (Führerscheinstelle) nach. Das führen wir in Deutschland in Form der Ortskundeprüfung durch.

Die Stadt Halle hat etwa 1.717 Straßen (Stand 2018). Gut vorbereitete und langjährig erfahrene Taxifahrer kennen nahezu alle Straßen ihrer Stadt.
Anfänger hingegen sind meist auf ihr Navi angewiesen, um langes Suchen und Umwege zu vermeiden. Die Nutzung von Navis ist heute Standard.

Schnell die Hausnummern finden

Hausnummern sind nach Gebäuden oder abgegrenzten Grundstücken zugeteilt. Dabei hat die rechte Straßenseite gerade Hausnummern und die linke Straßenseite ungerade Nummern. Radial vom Orts-Zentrum weg steigen die Hausnummern an. Vom Zentrum weg sind also immer rechts die geraden Nummern und links die ungeraden Nummern.

Tangentiale Anordnungen führen die Straßen in Kreisen um das Zentrum. Hier sind die Hausnummern im Uhrzeigersinn vergeben. Sie beginnen meist in einem historisch auffälligen Ortsteil. Im modernen Städtebau ist eine tangentiale Straßen-Anlage nicht mehr wegzudenken.

Ortskunde trotz Navi - Taxischein

Trotz Ausstattung mit Navi brauchen künftige Taxifahrer ein Grundwissen, das sich nicht nur auf Straßen beschränkt. Fahrgäste wollen vom Taxifahrer bei Bedarf auch weitere Stadtinfos erhalten. Ebenso muss ein Fahrer öffentliche Einrichtungen kennen. Das sind Arztpraxen, Krankenhäuser, Reha-Zentren und andere Einrichtungen.

In unserem aktuellen Ortskundekatalog finden sich viele Fragen zu Objekten, Straßen und Stadtteilen.Der Katalog entält auch Tipps zu kulurellen und historischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten.
Den Katalog mit etwa 34 Seiten erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.


Vorbereitung Taxischein und Führungszeugnis

Die Taxi-Ortskundeprüfung ist seit August 2021 entfallen

Laut dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. darf ab dem 2. August 2021 von Taxifahrer*innen keine Ortskundeprüfung mehr verlangt werden. Grund ist das in Kraft treten der wichtigsten Bestandteile des "Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts".
Es tritt die neue Fahrerlaubnisverordnung in Kraft, die keine Ortskundeprüfung mehr vorsieht. Bei der kleinen Fachkunde, die die Ortskundeprüfung ersetzen soll, ist noch vieles unklar.

Hinweis:
Die Mitglieder der Taxi & Mietwagen Genossenschaft Halle/S. eG sind der Meinung, dass eine Ortskunde für die Stadt Halle angemessen ist und freiwillig abgelegt werden sollte. Damit wird der Einstieg als Taxifahrer*in erleichtert. Solange die Möglichkeit besteht, Unterlagen zur Prüfung für die Stadt Halle zu erhalten, sollte man bei der Stadt Halle nachfragen und eine freiwillige Prüfung ablegen.


Ein Führungszeugnis für den Taxischein ist Pflicht

Ausstellende Behörde

Ein Führungszeugnis kann nur dort ausgestellt werden, wo die antragstellende Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Das private (einfache) Führungszeugnis dient als Nachweis der Unbescholtenheit bei der Arbeitsaufnahme und wird direkt an den Antragsteller nach Hause versandt.

Gebühr: 13,00 EUR für das private, das behördliche und das erweiterte Führungszeugnis. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Bearbeitungsdauer: ca. 2 Wochen für das private, das behördliche und das erweiterte Führungszeugnis.
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis bzw. Reisepass, Geburtsname der Mutter.

Abteilung Stadtordnung:
Punzel, Andreas
FB Sicherheit, Abt. Stadtordnung, Zimmer 834
Adresse: Am Stadion 5, 06122 Halle

Postanschrift: Stadt Halle (Saale), FB Sicherheit, Abt. Stadtordnung
Telefon: 0345/ 221- 1266
Fax: 0345/ 221- 1367

Öffnungszeiten:
Dienstag     09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 16:00 Uhr
Mo, Mi, Fr nach Vereinbarung.